Einzelpersonen
Bei Interesse als Einzelperson kannst du dich im Auftragsverhältnis direkt bei die-sparringspartner.ch melden und die Leistung gemäss vorgängiger Absprache in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen, die Meldestelle klärt keine rechtliche Schuld ab und führt keine Untersuchungen durch. Falls du eine vertiefte juristische Abklärung wünschst, können wir dich dabei auch begleiten. Eine Meldung an die Staatsanwaltschaft ist jederzeit möglich – auch dabei stehen wir dir auf Wunsch zur Seite.